Gutachten für Privatimmobilien 
 in Hamburg / Schleswig-Holstein  

Ihr Gutachter für Bewertungen


Als Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken erstellen wir Wertermittlungsgutachten für Privatpersonen, Erbengemeinschaften oder Steuerberater. Neben umfangreichen Verkehrswertgutachten bei drohenden gerichtlichen Auseinandersetzungen, erstellen wir auch kompakte Kurzgutachten und Wertexpertisen für Verkauf, Kauf oder für andere private Belange.


Ihr Gutachter

Matthias Schulz
Studium der Architektur, Abschluss 2009, Bachelor of Arts (B.A. architecture), Hafen City Universität Hamburg
Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft (IHK)
DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (D1)





fundiert & unabhängig



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schnelle Erstellung


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Telefon 040 / 89 72 76 72 oder Email an gutachten@immowerte24.de

Ortsbesichtigung der Immobilie

(täglich möglich)

Erstellung des Gutachtens

Versand per Post / Email



Unsere Gutachten


Sachverständigen-Gutachten

Gutachterliche und detaillierte Wertermittlung der Immobilie für z.B. Scheidung, Schenkung, Finanzamt oder Verkauf.

Kurzgutachten & ausführliche Verkehrswertgutachten (ImmoWertV. / § 194 BauGB) je nach Bedarf

mehr erfahren



Gerne beraten wir Sie welches Gutachten für Ihren Zweck geeignet ist.


Unser Sachverständiger ist als persönlicher Ansprechpartner gerne für Sie da - auch wenn es um weitere Prüfungen oder Beratungen geht.



Häufige Fragen | FAQ


Welches Gutachten passt für mich?

Wir bieten Ihnen verschiedene Arten von Gutachten an. Das kompakte Kurzgutachten, das Sie z.B. für die Verkaufsplanung Ihrer Immobilie heranziehen können bzw. hierfür i.d.R. völlig ausreichend ist oder ein umfangreiche Vollgutachten / Verkehrswertgutachten, wenn Sie beispielsweise ein Gutachten bei Erbschaft, Scheidung, Übertragung oder für drohende gerichtliche

Auseinandersetzungen benötigen.


Wie schnell bekomme ich das Gutachten?

Wir übersenden Ihnen i.d.R. binnen 14 Tagen nach der Besichtigung das Gutachten per Email und Post.


Was kostet ein Gutachten?

Kurzgutachten EUR 1.200,-

Verkehrswertgutachten EUR 3.100,-

 

Was ist der Unterschied zwischen einem Kurzgutachten und einem Verkehrswertgutachten?

Ein Kurzgutachten reicht aus, wenn Sie beispielsweise ein Gutachten für familieninterne Zwecke benötigen, Ihren Immobilienwert für einen Verkauf ermittelt haben möchten oder z.B. für die Wertermittlung bei Scheidungen und Erbschaftsangelegenheiten, bei denen grundsätzlich Einigkeit zwischen den Parteien besteht. Ein Kurzgutachten ist eine vereinfachte Form bei dem wir ein geeignetes Berechnungsverfahren wählen, allerdings auf umfangreiche textliche Erläuterungen verzichtet wird.

Ein Verkehrswertgutachten gem. den gesetzlichen Anforderungen (ImmoWertV / § 194 BauGB) ist die detaillierteste Form der Wertermittlung und ist insbesondere bei gerichtlichen oder behördlichen Angelegenheiten zu wählen, bei denen i.d.R. nur ein Verkehrswertgutachten akzeptiert oder vorgeschrieben wird (z.B. bei Kontakt mit Gerichten oder Finanzämtern).




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